Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66, 2 BvL 3/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,175
BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66, 2 BvL 3/67 (https://dejure.org/1968,175)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1968 - 2 BvL 10/66, 2 BvL 3/67 (https://dejure.org/1968,175)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1968 - 2 BvL 10/66, 2 BvL 3/67 (https://dejure.org/1968,175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte Milchmischgetränke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 1
  • DVBl 1968, 421
  • DÖV 1968, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Die Gedanken einer Belastung von Begleitprodukten der Trinkmilch und der Berücksichtigung einer notwendigen Gleichheit im Wettbewerb seien schon vom Bundesverfassungsgericht gewürdigt worden (BVerfGE 18, 315 ff.).

    Wenn der Gesetzgeber neben der Trinkmilch auch noch andere Milchprodukte mit Abgaben belastete, so liegt diese Entscheidung im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit; er hatte sich jedoch bei der Auswahl dieser Produkte und bei der Festsetzung der Höhe der Abgaben am Zweck der Marktordnung zu orientieren (BVerfGE 18, 315 (340)).

    Knüpft also die Ausgleichsregelung des Milch- und Fettgesetzes in erster Linie an die günstigen Absatzwege der Trinkmilch an, so erscheint es sachgerecht, Begleitprodukte der Trinkmilch nach dem Grad ihrer Absatzverbundenheit mit der Trinkmilch ebenfalls mit Abgaben zu belasten (BVerfGE 18, 315 (335, 340)).

  • BVerfG - 2 BvL 3/67 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Das Ausgangsverfahren zur Gerichtsvorlage 2 BvL 3/67:.

    Der Vorlagebeschluß entspricht in bezug auf die Frage der Entscheidungserheblichkeit und der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen nahezu wörtlich dem Vorlagebeschluß desselben Gerichts vom 27. Juli 1966 im Verfahren 2 BvL 10/66; der einzige Unterschied zwischen beiden Verfahren liegt darin, daß es im Verfahren 2 BvL 3/67 nicht nur um die Abgabe auf Kondensmilch, sondern auch um die Abgabe auf sterilisierte Milchmischgetränke geht.

    Die Verfahren 2 BvL 10/66 und 2 BvL 3/67 haben dieselben Rechtsfragen zum Gegenstand.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung können also der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (BVerfGE 8, 274 (307); 19, 354 (362)).

    Maßgebend ist der in der Bestimmung zum Ausdruck kommende objektive Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 1, 299 (312); 8, 274 (307); 19, 354 (362)).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Zur Klärung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung können also der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (BVerfGE 8, 274 (307); 19, 354 (362)).

    Maßgebend ist der in der Bestimmung zum Ausdruck kommende objektive Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 1, 299 (312); 8, 274 (307); 19, 354 (362)).

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Maßgebend ist der in der Bestimmung zum Ausdruck kommende objektive Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 1, 299 (312); 8, 274 (307); 19, 354 (362)).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts, daß die von ihm zu treffenden Entscheidungen mittelbar von der Gültigkeit der Ermächtigungsnormen in § 12 Abs. 9 Nr. 3 und Abs. 10 MFG abhängen, soweit diese die Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte Milchmischgetränke betreffen, ist also nicht offensichtlich unhaltbar und deshalb für das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung verbindlich (BVerfGE 13, 31 (35)).
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Während die - erst ex post zu bestimmenden - Wirkungen eines Gesetzes aus seinen Rechtsfolgen hervorgehen (vgl. Scholz, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz - Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. II, 1976, S. 252 ; Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 45; vgl. auch Heintzen, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar, Art. 70 Rn. 200 ), ergibt sich der Normzweck regelmäßig aus dem - durch Auslegung zu ermittelnden - objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 1, 299 ; 8, 274 ; 11, 126 ; 19, 354 ; 24, 1 ; 48, 246 ; 105, 135 ; 133, 168 ; 144, 20 ; 150, 244 ).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Im übrigen ist die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts, ein gültiges Stiftungsgesetz habe den Vergleich als Rechtsgrundlage für die Zahlung der Chemie Grünenthal an die Treuhänder beseitigt, nicht offensichtlich unhaltbar (BVerfGE 24, 1 [14]; 38, 348 [356]; 39, 334 [345]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 11, 126 [130 f.]; 24, 1 [15]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht